BFSG-Audit: Wir sagen Ihnen, wo Ihre Website heute nicht konform ist
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die meisten Websites wurden seitdem nicht geprüft — sie wurden für konform erklärt. Das BFSG-Audit macht aus der Annahme einen Befund: Wir prüfen Ihre Seiten gegen die WCAG 2.1 Stufe AA und übergeben Ihnen jede Abweichung mit Fundstelle, WCAG-Kriterium und Priorität. Danach wissen Sie, was zu tun ist — und können entscheiden, ob Sie es selbst umsetzen oder uns beauftragen.
Was ein BFSG-Audit prüft
Ein Audit ist keine Meinung über Ihr Design. Es ist ein Abgleich Ihrer ausgelieferten Seiten mit einem festen Maßstab: den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Stufe AA, auf die das BFSG über die europäische Norm EN 301 549 verweist. Jeder Befund lässt sich auf ein nummeriertes Kriterium zurückführen — und damit auch bestreiten, belegen und abarbeiten.
Geprüft wird das, was beim Nutzer ankommt: das Markup im Browser, die Bedienung per Tastatur, die Ausgabe im Screenreader, die Kontraste in den echten Zuständen der Komponenten. Nicht der Entwurf, nicht das Theme-Versprechen.
Struktur & Überschriften
WCAG 1.3.1 Eine H1 pro Seite, keine übersprungenen Ebenen, Landmarks korrekt gesetzt.
Tastatur-Bedienung
WCAG 2.1.1 Jede Funktion ohne Maus erreichbar, keine Tastatur-Fallen, sinnvolle Reihenfolge.
Sichtbarer Fokus
WCAG 2.4.11 Erkennbar, wo man gerade steht — auf jedem Element, nicht nur auf Links.
Kontraste
WCAG 1.4.3 Mindestens 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift — geprüft pro Komponente.
Formulare
WCAG 3.3.1 Labels programmatisch verknüpft, Fehler benannt statt nur rot eingefärbt — der Maßstab, den wir auch für barrierefreie Formulare anlegen.
Alternativtexte
WCAG 1.1.1 Informative Bilder beschrieben, dekorative korrekt leer ausgezeichnet.
Dynamische Inhalte
WCAG 4.1.3 Werden Fehlermeldungen, Ladezustände und Warenkorb-Änderungen angesagt?
Sprache & Navigation
WCAG 3.1.1, 2.4.1 Sprachauszeichnung, Sprungmarken zum Hauptinhalt, konsistente Navigation.
Dokumente
Verlinkte PDFs: getaggt oder nur ein Bild vom Text?
Wie wir prüfen
Umfang festlegen.
Nicht jede Unterseite muss einzeln geprüft werden. Wir wählen gemeinsam die Seitentypen aus, die Ihre Website tragen: Startseite, eine Leistungsseite, Formular- und Kontaktstrecke, Listen- und Detailansicht, Checkout oder Buchung — jeder Typ steht für alle Seiten, die auf derselben Vorlage laufen.
Automatisiert vorfiltern.
Den maschinell prüfbaren Teil übernimmt Technik: unser eigener 22-Punkte-Scanner aus dem DigElite-Barrierefreiheits-Plugin, dessen Basis-Version kostenlos ist. Das findet fehlende Alt-Texte, Kontrastverstöße, kaputte Heading-Hierarchien und fehlende ARIA-Attribute — zuverlässig, aber eben nur den Teil, den Software sehen kann.
Manuell nachprüfen.
Den größeren Teil der WCAG-Kriterien kann kein Werkzeug beurteilen: ob ein Alternativtext den Bildinhalt wirklich trifft, ob die Tab-Reihenfolge der Logik der Seite folgt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist. Das machen wir von Hand — per Tastatur und Screenreader.
Befunde priorisieren.
Sie bekommen keine 300-Zeilen-Rohausgabe eines Testtools, sondern eine sortierte Liste: was blockiert die Nutzung komplett, was erschwert sie, was ist Feinschliff. Mit Fundstelle, WCAG-Kriterium und Aufwandseinschätzung je Punkt.
Ergebnis besprechen.
Wir gehen den Bericht mit Ihnen durch und trennen, was in die Vorlage gehört (einmal ändern, überall behoben), was an Inhalten hängt (Redaktion) und was ein Plugin oder Drittanbieter mitbringt.
Was Sie danach in der Hand haben
- Einen Prüfbericht mit jeder Abweichung, der Fundstelle und dem verletzten WCAG-Kriterium.
- Eine Priorisierung, die eine Reihenfolge vorgibt statt einer Wunschliste.
- Eine belastbare Grundlage für Ihre Barrierefreiheitserklärung — eine automatisch generierte Erklärung ohne Prüfung ist eine Behauptung, kein Nachweis. Im Streitfall fragen Aufsicht und Gegenseite nach belegbarer Konformität.
- Die Entscheidung, wie es weitergeht: selbst umsetzen, Ihre Agentur beauftragen oder uns. Das Audit verpflichtet Sie zu nichts — auch nicht dazu, im Anschluss bei uns eine barrierefreie Website erstellen lassen zu müssen.
Warum kein Overlay-Widget die Prüfung ersetzt
Es gibt Anbieter, die Barrierefreiheit per JavaScript-Schicht versprechen: ein Skript einbinden, ein Bedien-Panel erscheint, fertig. Der Haken ist, dass Screenreader das echte DOM auswerten und nicht die nachträglich darübergelegte Schicht. Was im Quelltext falsch ausgezeichnet ist, bleibt falsch ausgezeichnet — bei dynamischen Inhalten und eigenen Komponenten versagt die automatische Reparatur regelmäßig. Behindertenverbände warnen seit Jahren vor dieser Art Lösung.
Deshalb prüfen wir den ausgelieferten Code, und deshalb korrigiert unser eigenes WordPress-Plugin serverseitig im echten Markup statt im Browser des Besuchers. Mehr dazu: unser WordPress-Barrierefreiheits-Plugin.
BFSG-Audit für Osnabrück und die Region
DigElite sitzt in Westerkappeln und arbeitet im Umkreis von rund 100 Kilometern um Osnabrück — Osnabrück, Ibbenbüren, Bramsche, Melle, Münster — sowie deutschlandweit per Video. Für ein Audit ist der Standort technisch zweitrangig; für die Besprechung der Befunde ist er es nicht. Wer will, bekommt den Termin vor Ort statt als Videokonferenz, und im Zweifel ruft man uns an, statt ein Ticket zu schreiben. Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr.
Häufige Fragen
Was kostet ein BFSG-Audit?
Der Aufwand hängt vom Umfang ab: Größe der Website, Zahl der Seitentypen, Komplexität von Shop, Buchung oder Formularen, und dem aktuellen Zustand. Wir geben dazu kein Pauschalangebot, sondern eine konkrete Einschätzung nach dem Erstgespräch. Beratungs- und Konzeptleistungen sind häufig über die BAFA-Förderung bezuschussbar.
Fällt meine Website überhaupt unter das BFSG?
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher — etwa Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienste, E-Books oder Personenbeförderung. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), greift eine Ausnahme. Ob Sie betroffen sind, klären wir im Erstgespräch anhand Ihres konkreten Angebots — verbindlich beurteilen kann das nur eine Rechtsberatung.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor; dazu kommen Abmahnungen und Stichproben der Marktüberwachung mit Nachbesserungsfrist. Für Dienstleistungsverträge, die vor dem 28.06.2025 geschlossen wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 27.06.2030. Neue Verträge ab dem Stichtag müssen sofort konform sein.
Reicht ein einmaliges Audit?
Technisch ja — aber Inhalte ändern sich. Ohne periodische Prüfung rutscht eine Website mit der Zeit wieder unter den Standard. Wir empfehlen deshalb ein Partner-Modell mit wiederkehrender Prüfung, zum Beispiel zusammen mit der Website-Pflege.
Wir nutzen WordPress mit Divi — lässt sich das überhaupt barrierefrei machen?
Ja, mit Aufwand. Out of the box ist kaum ein Theme AA-konform. Wir kennen die typischen Stolperfallen und bringen mit unserem Barrierefreiheits-Plugin eigene Module mit, die einen Teil der Befunde direkt abräumen.
Prüft ihr auch Websites, die ihr nicht gebaut habt?
Ja. Das ist der Normalfall. Das Audit ist unabhängig davon, wer die Website gebaut hat und wer sie später repariert.
Erst prüfen, dann entscheiden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 15 Minuten, welche Seitentypen Ihre Website trägt, ob Sie unter das BFSG fallen und was ein Audit in Ihrem Fall konkret umfasst. Danach bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang — oder die ehrliche Auskunft, dass Sie gerade nichts brauchen.
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