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Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz

BFSG — die digitale Pflicht, kompakt erklärt.

Seit dem 28.06.2025 müssen digitale Angebote in Deutschland barrierefrei sein.
. Hier alles, was Sie wissen müssen.

Geprüft und aktualisiert von DigElite ·

In Kürze

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) setzt die europäische
Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um.
Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu
gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne Hilfe genutzt
werden können. Maßstab ist die WCAG 2.1 Stufe AA.

Wer ist betroffen?

Wahrscheinlich auch Sie.

Sobald Ihre Website eine Interaktion ermöglicht, fallen Sie in der Regel
unter das BFSG. Eine kurze Selbst-Einschätzung über unseren Quick-Check
auf der Startseite.
Tipp: BFSG-Beratung ist über die
BAFA-Förderung
häufig zu 50–80 % bezuschussbar.

  • Websites mit Kontaktformular, Buchung, Shop oder Downloads.
  • Online-Shops aller Größen (Ausnahme: Kleinst­unternehmen unter 10 MA und ≤ 2 Mio. € Umsatz — dort gilt es teilweise nicht).
  • Apps und Self-Service-Terminals (z. B. Geldautomaten, Ticket-Automaten).
  • E-Books, E-Reader, digitale Bezahldienste, Personenbeförderungs-Dienste.
  • Auch B2B-Anbieter, wenn sie öffentliche Konsumenten erreichen.
Sanktionen & Zeitplan

Was passiert, wenn man nichts tut?

Stichtag war der 28.06.2025. Für vor diesem Datum
abgeschlossene Dienstleistungs-Verträge gibt es eine Übergangsfrist
bis 27.06.2030. Neue Verträge ab 28.06.2025 müssen sofort konform sein.
Behörden-Aktivität nimmt 2026/27 erfahrungsgemäß deutlich zu.

Konkret · belegt

So bauen wir Barrierefreiheit — Modul für Modul

Keine Versprechen, sondern Bausteine: Das hier ist unsere eigene,
ausgelieferte WCAG-Modulsuite. Pro Modul gibt es eine Detailseite mit
WCAG-Bezug, Umsetzungs-Beispiel und Cross-Links.

Häufige Fragen

Schnelle Antworten zum BFSG

Gilt das BFSG auch für mein kleines Einzelunternehmen?

Für Online-Shops kann eine Kleinst­unternehmen-Ausnahme greifen (unter 10 MA und ≤ 2 Mio. € Umsatz). Für andere Pflicht-Bereiche (z. B. Kontaktformular, Buchung) gilt sie meistens trotzdem. Im Erstgespräch klären wir Ihren Einzelfall.

Was kostet eine BFSG-konforme Umsetzung typischerweise?

Der Aufwand hängt stark vom Umfang ab — Umfang der Website, Komplexität der Funktionen (Shop, Buchung, Forms), aktueller Zustand. Wir geben dazu kein Pauschal-Angebot, sondern eine konkrete Einschätzung nach dem Erstgespräch. Beratungs- und Konzept-Leistungen sind häufig BAFA-förderfähig.

Reicht ein einmaliges Audit?

Technisch ja, aber Inhalte ändern sich. Wir empfehlen ein Audit-Partner-Modell mit periodischer Prüfung — sonst rutscht die Site im Laufe der Zeit wieder unter den Standard.

Wir nutzen Divi/WordPress/Shopify — bekommen wir das überhaupt barrierefrei?

Ja, mit Aufwand. Out-of-the-box sind die wenigsten Themes/Plattformen AA-konform. Wir kennen die typischen Stolperfallen und bringen eigene Module mit (siehe Modulsuite oben).

Mehr Fragen? Schau in die FAQ-Übersicht.

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